CDU-Stadtverordnetenfraktion schlägt Änderung des eigenen Antrags zur Nahversorgung in Offenthal vor

Auf Grund der jüngsten Äußerungen von REWE (siehe Offenbach Post „Kein Interesse an Erweiterung“, 6.2.2020) hat die CDU-Stadtverordnetenfraktion eine Änderung ihres im vergangenen Jahr eingebrachten Antrags XVI/278 beschlossen und in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Kai Wißner: „Im April 2019 haben wir mit unserem Antrag XVI/278 den ersten Aufschlag für die Erhaltung der Nahversorgung in Offenthal gemacht. Leider hat sich durch die jüngsten Presseberichte die Frage eines möglichen Standortes in der Borngartenstraße erledigt. Daher schlagen wir nun ganz konkret die Änderung unseres Antrags in der Weise vor, dass die Stadt unmittelbar mit der Baurechtschaffung im Bereich zwischen der Aral-Tankstelle und der Straße Im Stadtgäßchen beginnt. Wichtig war und bleibt für uns: Die Nahversorgung in Offenthal muss zu jeder Zeit sichergestellt bleiben.“ Wie der Fraktionsvorsitzende Hartmut Honka erklärte, hat die Fraktion den geänderten Antrag am Montag (17.2.) eingereicht damit er unmittelbar im nächsten Fachausschuss am 4. März behandelt werden kann.

Nachfolgend der geänderte Antrag im vollem Wortlaut:

„Änderungsantrag zum Antrag Gestaltung der Nahversorgung in Offenthal – Drs. XVI/278

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Bereich zwischen Aral-Tankstelle und der Straße Im Stadtgäßchen (Autohaus Milzetti) wird als möglicher neuer Standort für eine Bebauung mit einem Nahversorger entwickelt. Der Standort des neuen Nahversorgungsmarktes sollte direkt an die Straße Im Stadtgäßchen liegen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) unverzüglich zu beantragen sowie alle weiteren, für die Entwicklung des oben genannten Areals notwendigen Schritte einzuleiten, damit eine Entwicklung des genannten Areals im Sinne des Absatzes 1 möglich wird.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Baurechtschaffung in Zusammenarbeit mit interessierten Einzelhandelsunternehmen durchgeführt werden kann. Sofern ein Unternehmen für eine Kostenübernahme der Baurechtsschaffung gewonnen werden kann, ist diese Variante der Baulandentwicklung zu priorisieren. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Anschluss vorzulegen.

4. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine anderweitig gewerbliche Entwicklung der Fläche über die Rahmenvorgaben der Baulandentwicklung, wie zum Beispiel Logistik, ausgeschlossen werden kann.

5. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern der neue Standort zum Beispiel durch eine zusätzliche Bushaltestelle in das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) integriert werden kann. 

Begründung:

Die CDU Stadtverordnetenfraktion bedauert die jüngste öffentliche Aussage von REWE, dass eine Erweiterung und langfristig auch der Verbleib am Standort Borngartenstraße auch nach dem Auszug der Sparkasse Langen-Seligenstadt aus dem derzeitigen Gebäude nicht vorstellbar sei. Ein Nahversorgungsmittelpunkt im Ort, wie es derzeit in der Borngartenstraße ist, wäre noch immer der Favorit der CDU-Fraktion 

Wie der Berichterstattung der letzten Tage und Wochen leider zu entnehmen war, zeigt das bisherige Einzelhandelsunternehmen kein Interesse in den bisherigen Standort weiter zu investieren. Auch weitere Einzelhandelsunternehmen zeigten wohl kein Interesse am innerörtlichen Standort. Daher steht zu befürchten, dass der bisherige Standort keine Zukunft im Sinne eine vollumfänglichen Nahversorgung hat und die Wahl zwischen einer innerörtlichen Realisierung eines neuen Markts und einem neuen Markt auf dem Areal zwischen Tankstelle und Autohaus sich so nicht mehr stellt. 

Aus diesen Gründen hat sich die CDU-Stadtverordnetenfraktion entschieden, der Sicherung der Nahversorgung in Dreieich-Offenthal die oberste Priorität einzuräumen. Auch unter dem Aspekt, dass Planungsprozesse eine gewisse Zeit benötigen, insbesondere, wenn wie in diesem Fall eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) erforderlich ist, sollte zeitnah der die Entwicklung der in Rede stehende Fläche angegangen werden. Ziel des Antrags ist es, dass zeitnah eine Entwicklung des genannten Areals zur Nahversorgung angegangen wird, sodass punktgenau zum Auslaufen des Mietvertrages in der Borngartenstraße einen neuen Nahversorger an einem anderen Standort für die Menschen in Offenthal zur Verfügung zu haben.“

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