CDU-Stadtverordnetenfraktion bringt Antrag zum Thema Grundsteuermoratorium ein

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hat heute einen neuen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Wie Hartmut Honka, Partei- und Fraktionsvorsitzender der CDU Dreieich, sagte, geht es in dem Antrag um ein Grundsteuermoratorium für die Stadt Dreieich. „Angesichts der Debatten um die Neuregelung der Grundsteuer in Deutschland und die damit einhergehenden Musterberechnungen müssen wir Stadtverordneten bereits heute Verantwortungsbewusstsein zeigen. Auch wenn noch niemand weiß, wie die Neuregelung genau aussehen wird – wenn es denn überhaupt rechtzeitig zu einer grundgesetzgemäßen Regelung kommt – machen die Musterberechnungen deutlich, dass es auf die Stadtverordneten und ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem örtlichen Hebesatz ankommen wird. Daher wollen wir uns bereits heute zu einem solchen verantwortungsvollen Umgang verpflichten und hoffen auf eine breite Unterstützung in der gesamten Stadtverordnetenversammlung – zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Dreieich“, erklärte Hartmut Honka.

Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:

Antrag

1. Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich angesichts der Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer besorgt, dass durch eine Verzögerung der Neuregelung eine wesentliche und konstante Einnahmequelle für alle Kommunen und damit auch Dreieich entfallen könnte.

2. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nehmen besorgt zur Kenntnis, dass nach veröffentlichten Musterberechnungen der möglichen neuen Grundsteuerbeträge zum Teil extreme Mehrbelastungen auf die Eigentümer und Mieter zukommen könnten. 

3. Die Stadtverordnetenversammlung verpflichtet sich daher bereits heute selbst, dass sie nach dem In-Kraft-treten einer gesetzlichen Neuregelung die Hebesätze für die Grundsteuer in Dreieich so prüfen und gegebenenfalls so anpassen wird, dass der im Haushaltsplan 2019 angesetzte Gesamtbetrag von 10.666.600 € der Grundsteuer nicht ansteigen wird. Dabei verkennt sie nicht, dass es nach aller Wahrscheinlichkeit auf Grund der Neugestaltung der Berechnung zu Verschiebungen innerhalb des Grundsteueraufkommens kommen wird.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, die Grundsteuer gesetzlich neu zu verankern. Die höchsten Richter hatten das geltende Recht verworfen, weil es auf Verkehrswerte abstellt, aber die sogenannten Einheitswerte niemals angepasst worden sind. Sie bauen auf Werten aus dem Jahr 1935 im Osten und aus dem Jahr 1964 im Westen auf. Das Aufkommen aus der Grundsteuer von derzeit rund 14 Milliarden Euro steht den Kommunen zu. Derzeit sind noch unterschiedliche Modelle der Neuregelung in der politischen Diskussion. Egal welches dieser Modelle konkret beschlossen wird, steht bereits heute fest, dass bei einer Beibehaltung der derzeitigen Hebesätze eine extreme Mehrbelastung für alle Eigentümer und Mieter entstehen würde. Dies kann nicht im Sinne einer verantwortlichen Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sein. Daher verpflichtet sich die Stadtverordnetenversammlung zu einem verantwortlichen Umgang mit den Hebesätzen nach einer gesetzlichen Neuregelung der Grundsteuer damit sich das Leben in Dreieich nicht unnötig verteuert. Der weiterhin hohe Zuzug uns Rhein-Main-Gebiet, der bereits knappe Wohnraum und die unmöglich langen Entscheidungsprozesse zur Ausweisung neuer Baugebiete lassen die Preise für Grundstücke und Mieten bereits seit Jahren unaufhörlich steigen. Dem darf eine vernünftige Kommunalpolitik durch eine unverantwortliche Grundsteuerpolitik nicht noch Vorschub leisten.

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