CDU macht Änderungsvorschläge zur Kindertagesstättensatzung

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hat zur Vorlage des Magistrats Änderung der Kindertagesstättensatzung (Stadtverordnetendrucksache XVI/412) eine Reihe von Änderungsvorschlägen vorgelegt. „Nach den Diskussionen in unserer Fraktion sehen wir bei einigen Punkten Änderungsbedarf“, sagte Ingo Claus Peter, Sprecher für Soziales der CDU Dreieich. Ingo Claus Peter weiter: „Wir halten es für falsch, dass wir laut der Vorlage des Magistrats pauschal Richtlinien für die Aufnahme in die Kindertagesstätten (§ 5) als verbindlich sollen, die weder wir noch sonst jemand in der Öffentlichkeit kennt. Diese Richtlinien scheinen für den Magistrat so wichtig zu sein, dass er ihre Anwendung in der Satzung verankert sehen möchte. Dann ist es aber auch nur logisch, dass diese Richtlinien entsprechend öffentlich bekannt sind. Wir schlagen daher vor, dass die Richtlinien als Anlage der Satzung beschlossen werden. Somit würden wir Stadtverordnete sie öffentlich beraten und beschließen und die so oft beschworene Transparenz wäre auch wirklich gelebt. Weiterhin halten wir den Vorschlag ab wann Eltern keine Beiträge mehr zahlen müssen (§ 6 Abs. 6) für zu spät. Nicht erst nach 10 zusammenhängenden Tagen sehen wir einen Anspruch der Eltern. Wir sehen ihn bereits nach dem 5. zusammenhängenden Tag als gegeben. Durch den Wegfall der Betreuung haben Eltern schon ab dem 1. Tag eine enorme Belastung zusätzlich zum normalen Tagesablauf zu schultern. Daher sollten sie nach unsere Ansicht auch nur für maximal eine Woche zur Beitragszahlung ohne Betreuungsleistung angehalten sein.“

Wie der Partei- und Fraktionsvorsitzende Hartmut Honka ergänzte, sieht die CDU-Fraktion in der Vorlage des Magistrats die Verwaltung begünstigt und die Eltern benachteiligt. „Die Wahrnehmung der Kinderbetreuung ist eine zentrale Aufgabe für die Stadt und zugleich für die meisten Familien essentieller Teil des Alltags. Für uns als CDU stehen daher Eltern und die Kinder im Mittelpunkt unserer Überlegungen.“ 

Nachfolgend der Text des Änderungsantrags der Fraktion der CDU zu Drucksache XVI/412 in vollem Wortlaut:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung in der Vorlage der „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dreieich“

I. § 5 wird wie folgend ergänzt: „… Kindertagesstätten, welche Anlage zu dieser Satzung sind.“

II. § 6 Abs. 6 Satz 1 wird folgend geändert. Ersetze „10“ durch „5“ und „11“ durch „6“. In der Folge werden auch § 4 Nr. 6 und § 5 Nr. 7 der Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich (Drucksache XVI/413) entsprechend angepasst.

III. § 9 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz wird gestrichen.

IV. § 9 Abs. 7 Satz 1: „z.B.“ , „Wechsel des Arbeitgebers“ wird gestrichen.

V. § 9 Abs. 7 Satz 1 wird nach „Wegfall einer Beschäftigung“ wie folgt ergänzt: „, für länger als 3 Monate“.

Begründung:

zu I.: Wenn in einer Satzung auf Richtlinien verwiesen wird, müssen diese auch transparent für den Bürger als Adressaten einzusehen sein und auch den Stadtverordneten bei Beschlussfassung bekannt sein.

zu II.: Die vorgeschlagene Erstattungsregelung ist sehr unfreundlich zu Eltern. Diese sind bei einem Wegfall der Betreuungsleistung durch die Kindertagesstätte bereits vor einige Herausforderungen gestellt. Daher sollte die Grenze für den Entfall der Gebühren auf fünf Werktage, also eine Woche, festgelegt werden. 5 Werktage entsprechen zudem dem Status quo und sollten nicht geändert werden.

zu III.: Eine konkrete Gradzahl zu nennen ist problematisch. Erstens ist eine präzise Messung (wie sie hier auf die Nachkommastelle angegeben wird) nur rektal möglich. Zweitens haben Thermometer welche auch in den Kitas genutzt werden könnten, wie z.B. Ohrthermometer, einen größere Schwankungsbreite, sprich sind ungenau. Drittens kann es medizinisch völlig unproblematische Körpertemperaturerhöhungen geben, wie z.B. bei Zahnen. Viertens ist „größer 37,9 C“ eine rein willkürlich festgelegte Schwelle, die medizinisch nicht begründbar ist. Klar ist: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita! Die Eltern werden dies in der Regel verantwortungsvoll und im Sinne ihrer eigenen sowohl der anderen Kinder entscheiden. Im Zweifel bietet der verbleibe Halbsatz 1 die gleiche Handlungsmöglichkeit wie in der Originalfassung.

zu IV.: Informationspflichten sind klar, transparent und abschließend zu formulieren. Auf den Arbeitgeber kommt es nicht an, sondern nur auf die Arbeitszeiten.

zu V.: Eltern die ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten nicht von einem auf den anderen Tag auch mit einer möglichen Anpassung der Betreuungszeiten (so die Rechtsfolge laut § 9 Abs. 7 Satz 2) konfrontiert werden.

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