CDU-Fraktion schlägt Entfall der Betreuungskosten vor

Auf Grund des heutigen Schreibens der Stadt an alle Eltern von Kindern in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, schlägt die CDU-Stadtverordnetenfraktion eine Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung in der Form vor, dass das Betreuungsentgelt so lange nicht zu zahlen ist, wie die derzeitige Lage anhält. „Wir haben die Absprache aller Bürgermeister im Kreis Offenbach für ein gemeinsames Vorgehen bei der Befreiung der Eltern von den Betreuungskosten für den April sehr gelobt. Leider scheint es aber nicht möglich zu sein, dass es für die zukünftigen weiteren Monate eine einfache und unkomplizierte Regelung zu Gunsten der nun mehrfach belasteten Eltern gibt. Daher schlagen wir der Stadtverordnetenversammlung eine Nichtanwendung der entsprechenden Regelung aus der Kostenbeitragssatzung vor“, erklärte der Partei- und Fraktionsvorsitzende Hartmut Honka.

Wie der CDU-Politiker erklärte, stünden die die Eltern im Moment ohnehin vor einer riesigen Herausforderung. Hartmut Honka weiter: „Heimarbeit oder Kurzarbeit belasten Nerven und/oder Geldbeutel vieler Eltern. Daher sollte es nach unserer Ansicht kein weiteres vor sich hin wursteln von Monat zu Monat geben. Wir wollen Klarheit schaffen. Selbstverständlich auch rückwirkend, wenn die Stadtverordnetenversammlung derzeit nicht in der Lage ist, eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen.“

Als besonders schade findet es Hartmut Honka in diesem Zusammenhang, dass ein bereits vor knapp zwei Wochen an Bürgermeister und Sozialdezernent Martin Burlon gemachter Vorschlag zur Auslegung der geltenden Kostenbeitragssatzung scheinbar auf kein Wohlwollen auf Seiten der Verwaltung stößt. „Es gibt in der entsprechenden Satzung in Dreieich und auch in denen der Nachbarstädte einen Passus, der Eltern von der Zahlungspflicht befreit, wenn das Kind von der Betreuung ausgeschlossen ist. Der Wortlaut der einschlägigen Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus spricht von einem Betretungsverbot für alle Kinder, deren Eltern nicht einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Dies ist ein faktischer Ausschluss auf Zeit der absoluten Mehrheit der Kinder. Auch wenn es sein mag, dass bei der Vorlage der Satzung durch die Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung unter einem Ausschluss etwas anderes gemeint war, faktisch haben wir seit dem 13. März einen Ausschluss der absoluten Mehrheit der Kinder von der Betreuung.“

Nachfolgend der Antrag der CDU im Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab dem In-Kraft-treten von § 2 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 bis zu deren Ende verzichtet die Stadt auf den Einzug sämtlicher Betreuungsentgelte und Essenskostenbeiträge aus der Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung. Dies gilt nicht für Eltern, die berechtigt sind die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen und dies auch tun.

Begründung:
Durch die derzeitige Lage sind seit dem 16. März viele Eltern vor eine extreme Mehrfachbelastung gestellt. Auch wenn die Elternbeiträge einen deutlichen Anteil an den Kosten für die Kinderbetreuung in normalen Zeiten für den kommunalen Haushalt bedeuten, so muss in der derzeitigen Lage anerkannt werden, dass die Eltern von diesen Kosten entlastet werden müssen. Heimarbeit und Kurzarbeit führen ohnehin schon zu einer Mehrfachbelastung vieler Eltern. Daher ist der Verzicht auf alle Elternentgelte während der Dauer der entsprechenden Maßnahme nur gut und richtig.

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