Unsere Fragen an den Magistrat und dessen Antworten (Sitzung vom 4.12.2023)

Sperrung des Bahnübergangs Buchschlag im Jahr 2024 

F r a g e n: 

1. Welche Maßnahmen sind geplant zur Regelung des Verkehrs in Buchschlag und im Süden von Sprendlingen, wenn im Rahmen der Sanierung der Riedbahn der Bahnübergang Buchschlag im Jahr 2024 für längere Zeit komplett gesperrt sein wird?
2. Wann und wie werden die Anwohner informiert?

A n t w o r t e n: 

1. Der Fachbereich Bürger und Ordnung hat nach einer Informationsveranstaltung zu dieser Thematik zusätzlich eine schriftliche Anfrage an die Deutsche Bahn gerichtet, mit der Frage, inwiefern der Bahnübergang in Buchschlag von den Umleitungsverkehren betroffen sein wird. Die Deutsche Bahn teilt dazu mit, dass der Bahnübergang in Dreieich-Buchschlag nördlich des durch die Verkehrsmehrung betroffenen Abschnitts der Strecke Frankfurt – Heidelberg gelegen ist. Die Deutsche Bahn geht daher davon aus, dass auch während der Sperrungen der Riedbahn im Abschnitt Frankfurt – Darmstadt die ungefähre Schließzeit des Fahrplanjahres 2023 erreicht wird und es daher nicht zu einer längeren Vollsperrung des Bahnübergangs kommen wird. 

2. Direktinformationen an Anwohnerinnen und Anwohner sind derzeit u.a. aus den oben genannten Gründen nicht vorgesehen, die Presse wurde auf Anfrage über den Schriftverkehr mit der Deutschen Bahn informiert. 

Prüfung der Aufstellung eines zentralen Kassenautomaten im Rathaus 

F r a g e n: 

1. Was ist aus der Prüfung der Aufstellung eines zentralen Kassenautomaten im Rathaus geworden, welcher mit Haushaltsantrag Nummer 65 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2022 einstimmig beschlossen wurde?
2. Warum wurde den Stadtverordneten nicht wie im Beschlusstext ausgeführt, nicht spätestens zur Beratung des Haushalts für 2024 ein Ergebnis vorgelegt?

A n t w o r t e n: 

1. Für das vorgenannte Vorhaben steht der Magistrat mit diversen Anbietern in Kontakt, um die technischen Aspekte für die Produktivsetzung zu klären. Eine Standortanalyse wurde vorgenommen. Es steht noch die Genehmigung des Vermieters für die einzurichtenden baulichen Anpassungen aus. Das buchhalterische System befindet sich derzeit in der Umstellung auf SAP S/4HANA. Hierbei sind noch die Parameter der einzurichtenden Schnittstelle anzugleichen. 

2. Neben den vorgenannten noch zu klärenden Punkten steht das Ergebnis der in diesen Tagen beginnenden allgemeinen Organisationsuntersuchung des Bürgerbüros noch aus. Hierdurch werden gleichsam Synergieeffekte auf die technischen Abläufe und Effizienz erwartet. Aus den genannten Gründen konnte bislang noch keine fundierte, mit Ergebnissen hinterlegte Berichterstattung zur Thematik erfolgen. 

Prüfung der Errichtung eines Ausweisterminals 

F r a g e n: 

1. Ich frage den Magistrat, was ist mit dem Auftrag aus Haushaltsantrag 50 zum Haushaltsplan für das Jahr 2022 geworden, mit welchem die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2021 die Prüfung der Errichtung eines Ausweisterminals zur Abholung für Ausweise und andere Dokumente unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses beschlossen hatte?
2. Für den Fall, dass ein geeigneter Standort gefunden werden sollte, wurden für die Installation eines solchen Terminals 25.000 € in den Haushalt eingestellt. Was wurde auf Grund des Beschlusses veranlasst?

A n t w o r t e n: 

1. Die möglichen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer in Augenschein genommen und gewertet. In Betracht kommt nur ein Standort unmittelbar auf dem Rathausgelände. 

2. Durch die Kreisverwaltung OF wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass lt. Mitteilung der Referatsleitung Pass- und Ausweiswesen im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), diese ergänzt durch Hinweise des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) (Rechtsabteilung des Referats Verwaltungsverfahren, Pass- und Personalausweisrecht) noch diverse Neuregelungen in der Verordnung über Personalausweise (PAuswV), der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) sowie in weiteren Vorschriften bzgl. eines vollumfänglichen Einsatzes von Dokumenten-Ausgabeautomaten notwendig sind. Die Sicherheitsbedenken des Landeskriminalamts (veröffentlicht im Juli 2021) sind zwischenzeitlich offenbar beseitigt. 

3. Weitere vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) avisierte Informationen über den Abschluss des angesprochenen Verordnungsgebungsverfahrens liegen bislang nicht vor, um die Anschaffung mit Nachdruck zu forcieren. 

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