CDU Dreieich kritisiert Aussagen im Planfeststellungsbeschluss zur Regionaltangente West (RTW)

Die CDU Dreieich kritisiert einige Aussagen im Planfeststellungsbeschluss zur Regionaltangente West (RTW). „So gut es grundsätzlich ist, dass es nach Jahrzehnten der Diskussion und Planung endlich einen Planfeststellungsbeschluss zur Regionaltangente West gibt, so kritisch sehen wir die Aussagen zur Parksituation am Bahnhof Buchschlag. Wir können es nur als zynisch bezeichnen, wenn in dem Planfeststellungsbeschluss ausgeführt wird, dass die Schaffung von Parkplätzen beim Bau von Schienenwegen nicht gesetzlich vorgesehen sei und daher auch beim Bau der RTW kein Anspruch auf Schaffung derselben besteht. Gerade an Bahnhöfen besteht doch ein besonderes Bedürfnis nach ausreichend Parkflächen, um Menschen den Umstieg vom PKW in die Bahn zu ermöglichen. Dies erleben die Menschen in Buchschlag seit der Eröffnung der S-Bahn in ganz besonderer Weise“, sagte der Partei- und Fraktionsvorsitzende der CDU Dreieich, Hartmut Honka. Zu glauben, dass alle Nutzer der RTW zu Fuß bzw. mit Bus und Rad oder der Dreieichbahn kommen würden, ist nach Ansicht der CDU nicht mehr als ein frommer Wunsch und hat mit der Realität wenig bis nichts zu tun.

Als geradezu perfide hält die CDU zudem die Aussage im Planfeststellungsbeschluss, dass die Stadt Dreieich durch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2/19 „Park & Ride Buchschlag“ im Jahr 2019 die Schaffung von Parkplätzen am Bahnhof Buchschlag zu ihrer eigenen Aufgabe gemacht hat. „Hier verkennt die Planfeststellungsbehörde leider vollkommen die Realität. Es war die Deutsche Bahn, welche Eigentümerin des Grundstücks in Buchschlag ist, auf dem sich der dortige Parkplatz befindet, welche die Stadt durch ihr damaliges Verhalten geradezu dazu genötigt hat diesen Aufstellungsbeschluss zu treffen. Es ging damals um nicht weniger, als die Sicherung des Bestandes des Parkplatzes“, so Hartmut Honka und weiter: „Die Herleitung der Verantwortung für die Bereitstellung und Bewirtschaftung ausreichenden Parkraums durch die jeweilige Kommune aus § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erscheint zudem mehr als hinterfragenswert. In § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB wird das Recht normiert, dass „Flächen für das Parken von Fahrzeugen“ in Bebauungsplänen überhaupt festgesetzt werden dürfen. Hieraus nun im Falle des Bahnhofes Buchschlag die alleinige Pflicht zur Schaffung des notwendigen Parkraums bei der Stadt abzuladen wie es nun durch das Regierungspräsidium Darmstadt geschieht, ist weder sinnvoll noch richtig. Hier sollte der Magistrat den Planfeststellungsbeschluss genau prüfen und überlegen, ob die Stadt hiergegen ein wirksames und erfolgsversprechendes Rechtsmittel ergreifen kann.“

Es war in den Augen der CDU zu erwarten, dass die Planfeststellungsbehörde dem Antrag der Planungsgesellschaft folgt und den Haltepunkt Buchschlag mit einem Außenbahnsteig nebst Betriebsgebäude und Stellplätzen im Waldstreifen zwischen Bahn und der Eleonorenanlage an der Verlängerung der Ernst-Ludwig-Allee genehmigt. „Wir können nur hoffen, dass der Denkmalschutz bei der Gestaltung dieses Betriebsgebäudes mitspricht. Zudem empfinden wir es als suboptimal, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen an einer relativ engen Stelle der Zufahrt zum Bahnhofsrondell erfolgen soll“, stellte Hartmut Honka abschließend fest.

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