Wie der Vorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion, Hartmut Honka, mitteilt, hat die Fraktion einen dringlichen Antrag zur Fahrradstraße eingereicht. Dieser soll in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie beraten werden. Hartmut Honka: „Die Informationsveranstaltung zur Fahrradstraße hat ergeben, dass die Planung der Fahrradstraße bisher nur bis zur östlichen Einmündung der Liebknechtstraße in die August-Bebel-Straße vorliegt. Faktisch ist die Liebknechtstraße derzeit die zweite Zufahrt nach Buchschlag, da die Ampelanlage an der Ecke August-Bebel-Straße/Eisenbahstraße jeweils nur 2 bis 3 Fahrzeuge pro Ampelschaltung passieren lässt. Daher muss vor dem Beginn der Umsetzung der Planung auch der westlich der August-Bebel-Straße weiterführende Teil der Fahrradstraße erst fertig geplant sein. Denn der Sinn und Zweck einer Fahrradstraße, eine Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem motorisierten Straßenverkehrs kann nur erfolgen, wenn auch die Kreuzung der für die Verkehrsbeziehung im Süden Sprendlingens unabdingbaren August-Bebel-Straße sinnvoll geregelt ist.“
Nachfolgend der Antrag und die Begründung in vollem Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ein Moratorium, nach dem die Umsetzung der Realisierung der geplanten Fahrradstraße so lange nicht erfolgen wird, bis die Planung auch für den weiteren Abschnitt östlich der August-Bebel-Straße erfolgt ist.
Begründung:
Die Informationsveranstaltung zur Fahrradstraße hat erbracht, dass die Planung bisher erst bis zur westlichen Einmündung der Liebknechtstraße in die August-Bebel-Straße endgültig erfolgt ist. Der weitere Verlauf ist noch nicht festgelegt, so die Aussagen auf der Veranstaltung. Dies bedeutet, dass die Planung im Moment an dieser unfallgefährdeten Kreuzung endet. Im Ergebnis ist es also unabdingbar, dass die Planung erst vollständig vorliegen muss, bevor mit der Realisierung begonnen werden kann.
Der Sinn und Zweck einer Fahrradstraße, eine Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem motorisierten Straßenverkehrs kann nur erfolgen, wenn auch die Kreuzung der für die Verkehrsbeziehung im Süden Sprendlingens unabdingbaren August-Bebel-Straße sinnvoll geregelt ist.“