CDU-Stadtverordnetenfraktion kritisiert Aussage des Ersten Stadtrats zur Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Karben

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion kritisiert die Aussage des Ersten Stadtrats zur Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Karben in der letzten Stadtverordnetenversammlung. Vor den Sommerferien gab es eine Magistratsvorlage zur Änderung der Entschädigung von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten. Diese wurde damals ohne jede Begründung unmittelbar vor der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zurückgezogen.

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hatte Änderungen an der Satzung vorgeschlagen, die sie aus der Satzung der Stadt Karben übernommen hatten. Auf Anfragen des CDU Partei- und Fraktionsvorsitzenden Hartmut Honka zu diesem Sachverhalt stellte der Erste Stadtrat abweichend von seinem Manuskript fest, dass die besagte Regelung gegen geltendes Recht verstoße und daher nicht übernommen werden dürfe. Hartmut Honka hierzu: „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Regelung in Karben rechtswidrig ist und die dortigen Kolleginnen und Kollegen gegen geltendes Recht verstoßen haben. Dies in öffentlicher Sitzung in den Raum zu stellen, nur weil man unbedingt eine andere Regelung haben möchte, ist in unseren Augen eines hauptamtlichen Stadtrats unserer Stadt nicht würdig. Der Vorwurf gegen die Stadtverordneten und den Magistrat der Stadt Karben ist eher schon skandalös. Man mag die von uns vorgeschlagene Regelung aus politischen Gründen verhindern wollen, aber man muss sich im klaren darüber sein, dass man so das Ehrenamt in den Feuerwehren garantiert weder würdigt wie man es in Grußworten gerne verkündet, noch den Ehrenamtlichen Planungssicherheit gewährt.“