15.11.2011 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Familie, Kinderbetreuung
CDU Vorschlag zu Kindergartengebühren
Im Rahmen der Diskussion über die von Kienbaum empfohlenen Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten hat die CDU-Fraktion einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Einer Kürzung des Personalschlüssels von 2 Fachkräften je Kindergruppe auf 1,75 Fachkräfte, dem gesetzlichen Mindestmaß, erteilt die CDU eine entschiedene Absage.
„Der Personalschlüssel ist das wichtigste Kriterium für die Bildungsqualität in der Kindertageseinrichtungen, denn nur wenn genug Erzieher und Erzieherinnen in den Kindertagesstätten sind, können Kinder tatsächlich individuell gefördert werden“ erklärte der Sprecher der CDU Fraktion für Soziales und Vereine, Ingo Claus Peter. Ziel der CDU ist es, die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung für Kinder ab 3 Jahren in Dreieich zu erhalten.
Um das Ziel der Erhaltung von Gestaltungsspielräumen für Dreieich nicht aus den Augen zu verlieren hat die CDU-Fraktion daher zwischen einer Ausgaben- und damit Qualitätssenkung und einer Erhöhung der Einnahmen durch eine Beitragserhöhung abgewogen. Im Ergebnis kommt die CDU zu dem Schluss die Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in einem Ausgewogenen Maß anzuheben um eine angemessene Betreuung und Förderung aller Kinder zu Gewährleisten.
Entgegen dem Vorschlag des Magistrats soll dabei die Erhöhung der Gebühren für die Teilzeitbetreuung geringer ausfallen (80€ statt 90 € mtl.) Ingo Claus Peter: „Die Teilzeitbetreuung gehört zum Grundkern der frühkindlichen Bildung und sollte somit möglichst Günstig bleiben.“ Nach dem Vorschlag der CDU sollen die Beiträge wie folgend angepasst werden: Teilzeit (bis 12.30 Uhr) von 56 Euro auf 80 Euro; Über-Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) von 81 Euro auf 110 Euro; Nachmittags-Betreuung (bis 15 Uhr) von 86 Euro auf 140 Euro; Ganztagsbetreuung von 96 Euro auf 180 Euro; U3 bis 15 Uhr von 160 Euro auf 220 Euro; bis 17 Uhr von 190 Euro auf 260 Euro; Hortbetreuung von 100 Euro auf 180 Euro und das Verpflegungsentgelt von 36 Euro auf 50 Euro. Insgesamt würden somit sich die Beiträge in einem dem Durchschnittswert der Kreiskommunen angepassten Rahmen unter Beibehaltung des hohen Qualitätsniveaus einpendeln.
Eine Einkommensabhängige Staffelung der Beiträge lehnt die CDU ab. Bereits mit der heutigen Rechtslage ist durch die Kostenübernahmen durch den Sozialhilfeträger und verschiedenen Ermäßigungen sichergestellt, dass Kinder aus einkommensschwächeren Familien in einem gleichen Maß am frühkindlichen Bildungsangebot teilhaben können. „Zudem ist zu befürchten, dass die dann notwendig Prüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern ein hohes Maß an Bürokratie erzeugt und weiteres zusätzliches Personal bindet“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Hartmut Honka. Die CDU Fraktion tritt daher für das Prinzip „Gleiche Leistung – Gleicher Preis“ ein. Wenn man bei den Kindergartenbeiträgen anfange, müsse man konsequenter Weise auch alle anderen Preise, wie beispielsweise Schwimmbadeintritte nach Einkommen staffeln, warnte Ingo Claus Peter abschließend.
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Schlagworte: Schuldenbremse