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CDU Dreieich
Zukunft Aktiv Gestalten
Stadtverband &
StV-Fraktion Dreieich
Vorstellung Haushaltsanträge
10.11.2011 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Finanzen und Steuern, Kommunales, Wirtschaft
Vorstellung Haushaltsanträge

Nachfolgend veröffentlicht die CDU-Stadtverordnetenfraktion einen Überblick über ihre Anträge zum Haushaltsentwurf 2012 der Stadt Dreieich.

 

Bereich Schwimmbad:

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, der Magistrat möge berichten, ob und gegebenenfalls wie das Gelände des Freibads in Sprendlingen und des dazugehörigen Parkplatzes einer Bebauung zugeführt werden kann, insbesondere, ob für Teile, gegebenenfalls welche, bereits Bebauungspläne bestehen und für welche anderen Teile solche aufgestellt werden könnten und welche Inhalte bestehende Bebauungspläne haben, bzw. zu erstellende haben dürfen.

Welchen Zeitraum würde es in Anspruch nehmen, insgesamt oder teilweise Bebauungspläne aufzustellen.

 

Begründung:

Die CDU-Fraktion ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Stadt das Freibad, welches ohnehin nur wenige Monate jährlich genutzt werden kann, aufgeben muß.

Das Gelände des Freibads sollte in zulässigem Maß einer anderen wirtschaftlichen Nutzung, z.B. der Grundstücksvergabe in Erbpacht zur Wohnbebauung, zugeführt werden.

Hierzu ist zuvor zu klären, welche Nutzungsmöglichkeiten überhaupt bestehen und welche Vorleistungen möglicherweise seitens der Stadt erbracht werden müssen, um die anderweitige Nutzung zu ermöglichen und mit welchen Zeitabläufen zu rechnen ist.

Bis zur Klärung und evtl. Schaffung endgültigen Baurechts kann das Freibad weiter betrieben werden, sodass sich die vor einigen Jahren getätigten Investitionen etwas besser amortisieren.

 

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, der Magistrat möge die mit dem Vorstand des TC Rot-Weiß Sprendlingen geführten Gespräche mit dem Ziel fortführen, zu klären, ob und wie sich der Verein eine Verlagerung seiner Tennisanlage in östlicher Richtung vorstellen könnte, um den jetzigen Platz in zulässigem Maß einer anderen wirtschaftlichen Nutzung mit Wohnbebauung zuzuführen.

Der Magistrat möge ferner überprüfen, ob die entsprechenden Grundstücke für eine solche Verwendung aus planungsrechtlicher Sicht in Frage kommen.

 

Begründung:

Nicht geprüften Aussagen zufolge soll der Tennisverein Rot-Weiß Sprendlingen ein Interesse daran haben, aus der großen Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung wegzukommen und sich oberhalb der derzeitigen Liegewiese des Freibades neu anzusiedeln.

Eine solche Variante könnte trotz der Verpflichtung, den neuen Tennisplatz errichten zu müssen, für die Stadt wirtschaftlich von Interesse sein, da das gegenwärtige Gelände des Tennisvereins gute Wohnlage darstellt. Es grenzt unmittelbar an Wohnbebauung und dürfte daher sehr gut verwertbar sein.

Gerade im Zusammenhang mit der anzugehenden Bebauung des Freibadgeländes könnte dann eine homogene Bebauung in Angriff genommen werden, die der Stadt zudem nicht unerhebliche Einnahmen generieren könnte.

 

Der CDU-Vorsitzende Hartmut Honka stellt klar, dass die Unterstützung des Vorschlags zur Schließung des Freibades dem Ziel diene, die Chance auf die dauerhaften Erhalt eines Schwimmbadstandorts in Dreieich sicherzustellen. „Das größte Problem unserer Stadt sind die seit knapp 10 Jahren immer weiter anwachsenden Kassenkredite. Um diese zu begrenzen muss die Stadt eindeutig bei den laufenden Kosten sparen. Unser Vorschlag, der eine Entwicklung eines Bebauungsplanes für die möglichen bebaubaren Flächen des Freibades und dessen daran anschließende Schließung vorsieht, sind sicherlich der emotionalste Punkt des Kienbaumgutachtens. Dies haben auch die uns bisher erreichten Reaktionen bewiesen. Bis zur Vorlage eines entsprechenden Bebauungsplanes werden jedoch einige Jahre vergehen und bis dahin kann das Freibad genutzt werden. Ohne entsprechende Entscheidung besteht aber die große Gefahr, dass auf Dauer der Verlust beider Bäder droht. Wer diese Gefahr heute populistisch bei Seite wischt, gefährdet auf Dauer den Bestand beider Bäder“, so Hartmut Honka abschließend.

 

Bereich Verwaltung:

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bis zum 30. Juni 2012 ein Fortbildungskonzept für die gesamte Stadtverwaltung erarbeitet wird. Die Stadtverordnetenversammlung erhält es im Anschluss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Begründung:

Laut dem Kienbaumgutachten liegen die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung in unserer Stadt mit 0,92% der Personalkosten deutlich über denen vergleichbarer Städte (dort 0,5% der Personalkosten). Zugleich wurde festgestellt, dass kein Fort- und Weiterbildungskonzept besteht. Dies muss dringend geändert werden. 

 

Der dazu entsprechende Haushaltsantrag: 

Der Ansatz für Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung wird von 187.525 Euro auf 90.000 Euro reduziert.

Begründung: 

Das Kienbaumgutachten hat erwiesen, dass die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung in unserer Stadt mit 0,92% der Personalkosten deutlich über denen vergleichbarer Städte (dort 0,5% der Personalkosten) liegen. Zugleich wurde deutlich, dass kein Fort- und Weiterbildungskonzept besteht.

Auch wenn die angemeldeten Aufwendungen für das Jahr 2012 unter denen des Haushaltsplanes 2011 liegen, sollte eine Absenkung auf ca. 0,5% der Personalkosten erfolgen.

 

„In diesem Bereich trifft die Feststellung der Firma Kienbaum „Dreieich setzt Maßstäbe aber keine Prioritäten“ (Seite 19 des Gutachtens) leider voll und ganz zu. Jetzt gilt es unverzüglich nachzuarbeiten und ein umfassende Fortbildungskonzept aufzustellen“, so Hartmut Honka.

 

Haushaltsantrag zu den Mitgliedsbeiträgen der Stadt:

Die Ausgaben für Mitgliedsbeiträge der Stadt werden von 103.878 Euro auf 90.000 Euro reduziert.

Begründung:

Die Kosten für Mitgliedsbeiträge der Stadt steigen kontinuierlich weiter an. Dies kann in Zeiten leerer Kassen nicht weitergehen.

Der Magistrat soll eine Liste mit allen Mitgliedschaften vorlegen und selbst Vorschläge zur Reduzierung der Mitgliedsbeiträge auf 90.000 Euro für das Jahr 2012 vorlegen.

 

Haushaltsantrag Stadtbücherei:

Die Maßnahme Medien und Archivmaterial wird von 35.900 Euro auf 40.000 Euro erhöht.

Begründung:

Für die Anschaffung neuer Medien sollte zum Ausgleich der Streichung der zwei Stellen eine Ausgabenerhöhung vorgenommen werden.

 

Haushaltsantrag Ringmaster:

Das Projekt Ringmaster wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt. Und alle Haushaltsansätze abgeplant.

Begründung:

Am Ringmasterprojekt nimmt nur eine sehr geringe Anzahl von Dreieicher Bürgern teil. Auch lässt die Informationsdichte und Häufigkeit der Information durch die Polizei zu wünschen übrig. Insgesamt stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Daher wird das Projekt eingestellt.

 

Haushaltsantrag Straßenbeitragssatzung:

Der Ansatz von 16.880 Euro für die Maßnahme „Software-Programm für Straßenbeitragssatzung“ wird gestrichen.

Begründung:

Bislang besteht in Dreieich die Beschlusslage keine Straßenbeitragssatzung einzuführen. Die Anschaffung einer Software zur Erhebung einer Straßenbeitragssatzung kann daher entfallen.

 

Weiterer Antrag Straßenbeitragssatzung:

Der Ansatz von 3.810 Euro für die Maßnahme „Wartung EDV-Software“ wird gestrichen.

Begründung:

Bislang besteht in Dreieich die Beschlusslage keine Straßenbeitragssatzung einzuführen. Die oben genannte Maßnahme dient ausweislich des BI-Systems zur Wartung der Software zur Erhebung einer Straßenbeitragssatzung und kann mangels dessen Anschaffung entfallen.

 

Hartmut Honka: „Es ist mehr als merkwürdig, dass der Haushaltsentwurf an mindestens diesen zwei Stellen Ausgaben für eine Straßenbeitragssatzung enthält. Bislang gibt es offiziell eine Ablehnung einer solchen Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung. Eine Einführung durch die Hintertür darf es jedenfalls nicht geben.“

 

Haushaltsantrag zur Streichung BIK-Haus:

Die Investition in den Neubau des BIK-Hauses wird nicht durchgeführt. Die eingeplanten Mittel in Höhe von 800.000,- EUR werden nicht bereitgestellt. Die Vorlage eines neuen Konzeptes zur Jugend- und Kinderförderung wird abgewartet.

Begründung:

Das Leistungsangebot der Kinder- und Jugendförderung in Dreieich ist sehr umfassend und liegt deutlich über dem durchschnittlichen Angebot der Vergleichskommunen. Die Aufrechterhaltung des derzeitigen Angebots ist aktuell nicht mehr finanzierbar. Davon betroffen ist auch der Neubau des BIK-Hauses. Diese Investitionsentscheidung kann mit Blick auf die Haushaltslage nicht getroffen werden. Stattdessen sollte ein Gesamtkonzept für diesen Bereich erarbeitet werden.

 

Hierzu passender Antrag für ein neues Konzept für die Kinder- und Jugendförderung:

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, der Magistrat möge ein umfassendes neues Konzept im Bereich der Kinder- und Jugendförderung erarbeiten und vorlegen. 

Dabei sollen bedarfsgerechte Ziele der Jugendarbeit in Dreieich definiert sowie notwendige Prioritäten aufgezeigt werden. Die aktuellen Aufgabenfelder sind dabei jeweils auch mit Blick auf die Haushaltslage und die Vorschläge im Kienbaumgutachten zu bewerten.

Das Konzept  soll ebenso die Aufgabe des Neubaus des BIK-Hauses berücksichtigen und die bestehenden Angebote anderer Einrichtungen und Vereine miteinbeziehen.

Begründung:

Die Kinder- und Jugendförderung in Dreieich ist ein sehr kostenintensiver Aufgabenbereich. Das Leistungsspektrum sei lt. Kienbaum herausragend im bundesweiten Vergleich, gehe weit über durchschnittliche Angebote hinaus und führt mit einem Zuschussbedarf von ca. 34,40 EUR je Einwohner das Ranking der Vergleichskommunen mit Abstand an. Dies ist aktuell nicht mehr finanzierbar. Dem aktuellen Angebot mangelt es an Schwerpunkten und der bedarfsgerechten Einordnung in einen konzeptionellen Rahmen.

Zur Beurteilung des Angebots und einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Jugendarbeit ist ein umfassendes Konzept zu erstellen. Dabei sollen für Dreieich spezifische Notwendigkeiten und Ziele definiert werden. Die Vielzahl der Angebote anderer Einrichtungen (bspw. der Dreieichhörnchen) und Vereine sollen dabei mit einbezogen werden, so dass sich die Angebote sinnvoll ergänzen. Womöglich können durch ehrenamtliches Engagement gerade in diesem Bereich einzelne Aufgabenfelder kostengünstiger aufrecht erhalten werden. 

 

Stichwort Kienbaum:

Beschluss:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Öffentliche Personennahverkehr, anders als von Kienbaum vorgeschlagen (Maßnahme 6 zu den Verkehrsbetrieben), nicht eingestellt wird.

Die Maßnahmenvorschläge 2 bis 5 von Kienbaum zu den Verkehrsbetrieben werden zum nächst möglichen Zeitpunkt umgesetzt.

 

Begründung:

Der Öffentliche Personennahverkehr ist für unsere Stadt von wesentlicher Bedeutung. Eine vollständige Einstellung seines Angebotes kommt aus Sicht der CDU daher nicht in Betracht.

Die Vorschläge 2 bis 5 der Firma Kienbaum zu den Verkehrsbetrieben sollten jedoch so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Da eine vernünftige Änderung der Streckenführung eines Busses, wie sie für die Kienbaummaßnahme 1 zu den Verkehrsbetrieben notwendig wäre, derzeit nicht ersichtlich ist, sollte diese Maßnahme auch nicht durchgeführt werden. Nach Fertigstellung der Regionaltangente West müssen jedoch alle Buslinien in Richtung Flughafen auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Antrag Interkommunale Zusammenarbeit:

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat beauftragt wird mit anderen Kommunen im Landkreis Offenbach Gespräche mit dem Ziel der Gründung von Interkommunalen Zusammenarbeitsgemeinschaften zu führen. Besonders die Bereiche Stadtkasse, Steuern, Personalverwaltung, Recht sowie der Einkauf sind zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Oktober 2011 („Ein Personalamt für drei Rathäuser“) werden die Kommunen Eltville, Ostrich-Winkel, Lorch und Eltville zukünftig die Bereiche Stadtkasse, Steuerämter und Personalverwaltung in interkommunaler Zusammenarbeit durchführen. In unserem Landkreis führen zum Beispiel die Kommunen Mainhausen und Seligenstadt seit dem Sommer 2008 ein gemeinsames Personalamt in interkommunaler Zusammenarbeit (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Oktober 2011, „Partnerschaft aus der Nachbarschaft“).

Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass diese Beispiel verdeutlichen, dass auch unsere Stadt von der Wahrnehmung der Aufgaben in interkommunaler Zusammenarbeit profitieren kann. Denn die interkommunale Zusammenarbeit ist in unseren Augen eines von mehreren Instrumenten zur Konsolidierung und Qualitätsverbesserung.

Nachdem frühere Gespräche vor allem auf die Zusammenarbeit mit direkten Nachbarkommunen abzielten, sollten nunmehr alle Kommunen in unserem Landkreis als potentielle Partnerkommunen angesprochen werden. 

 

Antrag Übertragung Rechnungsprüfungsamt:

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt auf den Kreis zu übertragen. Die momentanen Mitarbeiter im Rechnungsprüfungsamt sind auf freiwerdenden Stellen innerhalb der Verwaltung zu versetzen. Innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes freiwerdende Stellen sind nicht wieder zu besetzen. Die besonderen Rahmenbedingungen des § 130 HGO sind zu beachten.

 

Begründung:

Außer unserer Stadt leistet sich in unserem Landkreis nur noch die Stadt Rödermark ein eigenes Rechnungsprüfungsamt. Alle anderen Kommunen lassen diese Aufgabe durch den Kreis, der gesetzlich gehalten ist ein Rechnungsprüfungsamt zu betreiben, durchführen.

Auf Grund der finanziellen Situation unserer Stadt sollten wir daher über den Vorschlag der Firma Kienbaum hinausgehen und diese Aufgabe vollständig durch den Landkreis wahrnehmen lassen. 

Vor dem Hintergrund, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2012 aus dem aktiven Dienst ausscheidet, kann nicht nur auf eine Neubesetzung verzichtet werden, sondern es ergeben sich zudem keine Bedenken in Hinblick auf die besondere Stellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes laut der HGO. 

 

Resolution Konnexität ins Grundgesetz:

Resolution:

Die Stadtverordnetenversammlung von Dreieich fordert den Deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zur Einführung des Konnexitätsprinzipes in das Grundgesetz zu beschließen. Grundlage allen staatlichen Handelns muss die Maxime sein, dass der, der bestellt auch bezahlt.

 

Begründung:

Das Land Hessen hat 2003 das Konnexitätsprinzip in Art. 137 der Hessischen Verfassung aufgenommen. Da sich die Städte und Kreise jedoch in den meisten Fällen Bundesgesetzen und darauf basierenden hohen Ausgaben ohne vollausgleichende Mittelzuweisung aus Berlin gegenüber sehen, ist es an der Zeit, dass nun endlich auch in dieser Hinsicht Klarheit in unsere Verfassung und die Beziehung des Bundes zu den Ländern, Kreisen und Kommunen einzieht. 

Die Landkreise und Städte, und somit auch Dreieich, stehen vor der Herausforderung, dass sie oftmals gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, an deren Entstehung sie nicht direkt beteiligt sind. Die Stadtverordnetenversammlung von Dreieich tritt daher dafür ein, dass, wie in der Hessischen Verfassung, auch im Grundgesetz das Konnexitätsprinzip (wer bestellt, bezahlt) verankert wird. Es muss zukünftig zur politischen Klarheit in unserm Land gehören, dass der Bund nicht durch neue Gesetze oder Veränderung bestehender Normen immer weiter Lasten auf die Länder, Landkreise und Kommunen überträgt ohne im selben Zug für eine ausreichende Mittelzuweisung zu sorgen.

Es ist für das dauerhafte ehrenamtliche Engagement der unzähligen Stadtverordneten und Gemeinderäte in unserem Land nicht hinnehmbar, zwar immer wieder mit neuen gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert zu werden, bei deren finanziellen Folgen  jedoch alleingelassen zu werden. Die Stadtverordnetenversammlung von Dreieich fordert daher den Deutschen Bundestag auf sich dieser Diskrepanz anzunehmen und an einer Lösung zu arbeiten. 

 

Hartmut Honka: „Hier ist unser Bundesland einen richtigen Schritt vorausgegangen. Es wird jetzt aber Zeit, dass eine entsprechende Regelung auch auf Bundesebene ins Grundgesetz eingeführt wird.“

Schlagworte: Dreieich
Volker Bouffier
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